Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,87634
OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12 (https://dejure.org/2012,87634)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.10.2012 - 1 MB 38/12 (https://dejure.org/2012,87634)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 1 MB 38/12 (https://dejure.org/2012,87634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,87634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 34 Abs 1 BauGB, § 6 Abs 4 S 2 BauO SH 2009
    Festsetzung von Baugrenzen; Nachbarschutz gegen ein Staffelgeschoss; erdrückende Wirkung durch Fassadenlänge, Höhenlage und Geschossigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung von drei Wohnhäusern (mit Tiefgarage); Planerische Festsetzung der (Voll-)Geschosse; Nachbarschützenden Gebots der Rücksichtnahme; Anerkennung einer nachbarschützende Wirkung für seitliche Baugrenzen an derselben ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12
    Eine Überschreitung des Rahmens der Umgebungsbebauung ist - auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung - zulässig, wenn das Vorhaben keine bodenrechtlich beachtlichen Spannungen begründet oder schon vorhandene nicht erhöht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978, 4 C 9.77, BVerwGE 55, 369; Urt. v. 17.06.1993, 4 C 17.91, ZfBR 1994, 37; Beschl. v. 23.05.1986, 4 B 83.86, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 113).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12
    Eine Überschreitung des Rahmens der Umgebungsbebauung ist - auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung - zulässig, wenn das Vorhaben keine bodenrechtlich beachtlichen Spannungen begründet oder schon vorhandene nicht erhöht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978, 4 C 9.77, BVerwGE 55, 369; Urt. v. 17.06.1993, 4 C 17.91, ZfBR 1994, 37; Beschl. v. 23.05.1986, 4 B 83.86, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 113).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12
    Auch wenn unterstellt wird, dass eine das Einfügsame übersteigende Zahl von (Voll-)Geschossen genehmigt worden ist, geht - allein - davon keine Verletzung der nachbarlichen Rechte der Antragsteller aus (s. o. 1.) Die Zahl der (Voll-)Geschosse betrifft das Maß der baulichen Nutzung; diesbezügliche planerische Festsetzungen vermitteln ohne ausdrücklichen planerischen Willen der Gemeinde keinen Drittschutz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.10.1995, 4 B 215.95, NVwZ 1996, 888).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12
    Die von den Antragstellern (dafür) angeführte Entscheidung des VGH Mannheim (Beschl. v. 08.11.2007, 3 S 1923/09, NVwZ-RR 2008, 159) hat die Schwelle rücksichtsloser Betroffenheit des Nachbarn "bei Nachteilen von etwas geringerer Intensität" für den - speziellen - Fall einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB angenommen, wenn das beanstandete Vorhaben mit den Regelfestsetzungen des Bebauungsplans nicht übereinstimmt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12

    Drittschützende Wirkung bei BauGB § 34 Abs 1

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12
    Selbst wenn die - erstinstanzlich vorgetragene - Annahme der Antragsteller zuträfe, dass sich die "Wohnblocks" der Beigeladenen nach dem nach außen sichtbaren Maß (insbes. der Traufhöhe oder der Geschosszahl) nicht "einfügen" bzw. den Rahmen des Zulässigen überschreiten, würde ein darin liegender (objektiv-)rechtlicher Verstoß gegen das Bauplanungsrecht keine Verletzung nachbarlicher Belange der Antragsteller begründen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 20.03.2012, 3 S 223/12, BauR 2012, 1147 [Ls.]).
  • VGH Hessen, 25.08.2008 - 4 B 1320/08

    Vorläufiger Rechtsschutz - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich - keine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12
    Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung bietet das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (VGH Kassel, Beschl. v. 25.08.2008, 4 B 1320/08, NVwZ-RR 2009, 99).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.2010 - 1 MB 16/10

    Rücksichtnahmegebot bei Anbau

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12
    Eine Ausnahme gilt nur für - seltene - Fälle einer "bedrängenden" oder (gar) "erdrückenden" Wirkung eines Bauvorhabens oder in Fällen, die - absehbar - zu gravierenden, allein durch die Abstandsflächenwahrung nicht zu bewältigenden Nutzungskonflikten führen (Beschl. des Senats v. 11.11.2010, 1 MB 16/10, NordÖR 2011, 87).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2005 - 1 LB 23/04

    Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO);

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12
    Das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme wird in der Regel nicht verletzt, wenn ein Bauvorhaben - wie hier (s. o. 3.2) - den bauordnungsrechtlich geforderten Grenzabstand einhält (Urt. des Senats v. 20.01.2005, 1 LB 23/04, NordÖR 2005, 314).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 B 83.86

    Überschreitung des baulichen Rahmens um das Mehrfache in der "Eigenart der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12
    Eine Überschreitung des Rahmens der Umgebungsbebauung ist - auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung - zulässig, wenn das Vorhaben keine bodenrechtlich beachtlichen Spannungen begründet oder schon vorhandene nicht erhöht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978, 4 C 9.77, BVerwGE 55, 369; Urt. v. 17.06.1993, 4 C 17.91, ZfBR 1994, 37; Beschl. v. 23.05.1986, 4 B 83.86, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 113).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 5 S 2313/92

    Nachbarschützende Wirkung von Baulinien und Baugrenzen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12
    Eine "regelmäßige" nachbarschützende Wirkung ist nur für seitliche Baugrenzen an derselben Grundstücksseite anerkannt worden, die "dem Schutz des Eigentümers angrenzender Grundstücke" dienen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 11.02.1993, 5 S 2313/92, BRS 55 Nr. 71 [bei Juris Tn. 17]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2011 - 1 LA 65/11

    Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen in gewachsenen Altstadtbereichen;

  • VG Schleswig, 18.12.2014 - 8 B 37/14

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen

    Auch der Umstand, dass das genehmigte Vorhaben des Beigeladenen etwa von der Grundfläche und der Firsthöhe größer ausfallen wird, als das auf dem Grundstück des Antragstellers befindliche Gebäude, begründet keinen Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch (vgl. OVG Schleswig, Beschl. vom 15.01.2013 - 1 MB 46/12 -, Beschluss vom 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

    Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung, wie dies von dem Antragsteller hinsichtlich der Dimensionierung, der absoluten Höhe und der Standorte der genehmigten Baukörper gerügt wird, bietet - allein - das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

    Denn allein dadurch würde der Antragsteller nicht in seinen Rechten verletzt, weil die möglicherweise dann vom Bauvorhaben des Beigeladenen nicht eingehaltenen Erfordernisse zum Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche grundsätzlich nur der städtebaulichen Ordnung, nicht aber auch dem Schutz des Nachbarn dienen (BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 10/03 - juris; Beschl. v. 23.06.1995 - 4 B 52/95 - juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.04.2014 - 1 MB 32/13; Beschl. 30.04.2009 - 1 MB 1/09 -).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn etwa gegen die Erfordernisse zum Maß der baulichen Nutzung in so grober Weise verstoßen wird, dass dadurch das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme verletzt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2013 - 4 C 5/12 - juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 11.11.2010 - 1 MB 16/10 - und Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12).

    Ein solcher Fall wird allerdings in der Rechtsprechung nur in den seltenen Fällen einer wirklich bedrängenden oder erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens zu sehen sein, die - absehbar - zu gravierenden, allein durch die Abstandsflächenwahrung nicht zu bewältigenden Nutzungskonflikten führen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 11.10.2010 - 1 MB 16/10 - und Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12).

    Ein solcher Fall wird nur in seltenen Fällen einer "wirklich" bedrängenden oder erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens zu sehen sein, nämlich wenn gravierende und nicht zu bewältigende Nutzungskonflikte entstehen (OVG Schleswig, Beschl. vom 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

  • VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auch der Umstand, dass das genehmigte Vorhaben der Beigeladenen etwa von der Grundfläche, der Höhe, der Geschossfläche oder der Anzahl der Vollgeschosse größer ausfallen wird als die auf dem Grundstück der Antragsteller befindlichen Gebäude, begründet keinen Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch (OVG Schleswig, Beschl. vom 15.01.2013 - 1 MB 46/12 -, Rn. 5; Beschl. vom 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -, Rn. 12; VG Schleswig, Beschl. vom 24.11.2017 - 2 B 56/17 -, Rn. 8, alle juris).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber um solche, die nur im überplanten Gebiet und dann auch nur bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Rn. 12, juris).

    Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung, wie dies von den Antragstellern insbesondere hinsichtlich der Grundfläche und der absoluten Höhe des genehmigten Baukörpers gerügt wird, bietet - allein - das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -, Rn. 12, juris).

    Vergleichbares gilt mit Blick auf die von den Antragstellern angeführte faktische hintere Baugrenze; auch diese entfaltet als Kriterium der überbaubaren Grundstücksfläche i.S.d. § 23 Abs. 1 und 3 BauNVO vorliegend keine nachbarschützende Wirkung (vgl. zum Nachbarrechtsschutz durch eine hintere Baugrenze OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -, Rn. 8, juris).

  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Ebenso wenig begründet der Umstand, dass das genehmigte Vorhaben des Beigeladenen vom Maß, insbesondere der Gebäudehöhe teilweise etwas größer ausfällt als die bereits im Umfeld vorhandenen Gebäude, einen Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch (OVG Schleswig, Beschl. vom 15.01.2013 - 1 MB 46/12 -, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

    Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung, wie dies von den Antragstellern hinsichtlich der Höhe des genehmigten Baukörpers gerügt wird, bietet - allein - das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 - juris).

  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22

    Bauvorbescheid (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Ebenso wenig begründet der Umstand, dass das genehmigte Vorhaben des Beigeladenen vom Maß, insbesondere der Gebäudehöhe teilweise etwas größer ausfällt als die bereits im Umfeld vorhandenen Gebäude, einen Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch (OVG Schleswig, Beschl. vom 15.01.2013 - 1 MB 46/12 -, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 - Rn 6; Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

    Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung, wie dies von den Antragstellern hinsichtlich der Höhe des genehmigten Baukörpers gerügt wird, bietet - allein - das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 - juris).

  • VG Schleswig, 24.11.2017 - 2 B 56/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Nachbarn

    Auch der Umstand, dass das genehmigte Vorhaben des Beigeladenen von der Grundfläche, der Geschossfläche und der zu überbauenden Grundfläche größer ausfallen wird als das auf dem Grundstück der Antragsteller befindliche Gebäude, begründet keinen Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch (OVG Schleswig, Beschl. vom 15.01.2013 - 1 MB 46/12 -, Beschluss vom 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

    Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung, wie dies von den Antragstellern hinsichtlich der überbauten Grundfläche, der Geschossigkeit und der absoluten Höhe des genehmigten Baukörpers gerügt wird, bietet - allein - das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2018 - 1 MB 2/18

    Nachbarrechtsschutz wegen Überschreitung des Nutzungsmaßes im unbeplanten

    Soweit vom Vorhabengrundstück aus Einblickmöglichkeiten auf das Grundstück des Beschwerdeführers zu 1. entstehen, sind diese in innerstädtischen Wohnlagen - wie hier - grundsätzlich ebenso hinzunehmen wie es der Fall ist, wenn Nachbarn über den Gartenzaun gucken (Beschl. des Senats v. 25.10.2012, 1 MB 38/12, Juris [Rn. 27 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 14.12.2020 - 2 B 57/20

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Auch wenn das genehmigte Vorhaben der Beigeladenen von der Grundfläche, der Geschossfläche und der Firsthöhe größer ausfallen sollte als das auf dem Grundstück der Antragsteller befindliche Gebäude, begründet dies keinen Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch (OVG Schleswig, Beschl. vom 15.01.2013 - 1 MB 46/12 -, Beschluss vom 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 - Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 -).

    Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung, wie dies von den Antragstellern gerügt wird, bietet - allein - das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 - Beschl. v. 12.05.2020, - 1 MB 9/20 -).

  • VG Schleswig, 11.03.2020 - 2 B 8/20

    Prüfung einer im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung

    Auch der Umstand, dass das genehmigte Vorhaben des Beigeladenen von der Grundfläche, der Geschossfläche und der Firsthöhe größer ausfallen wird als das auf dem Grundstück des Antragstellers befindliche Gebäude, begründet keinen Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch (OVG Schleswig, Beschl. vom 15.01.2013 - 1 MB 46/12 -, Beschluss vom 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

    Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung, wie dies vom Antragsteller hinsichtlich der überbaubaren Grundfläche, der Geschossigkeit und der absoluten Höhe des genehmigten Baukörpers gerügt wird, bietet - allein - das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 - juris).

  • VG Schleswig, 14.06.2023 - 8 B 9/23

    Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Auch der Umstand, dass das genehmigte Vorhaben der Beigeladenen etwa von der Grundfläche, der Höhe, der Geschossfläche oder der Anzahl der Vollgeschosse größer ausfallen wird als die auf dem Grundstück der Antragsteller befindlichen Gebäude, begründet in diesem Sinne keinen Verstoß (OVG Schleswig, Beschl. v. 15.01.2013 - 1 MB 46/12 - Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber um solche, die nur im überplanten Gebiet und dann auch nur bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

    Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung, wie dies von den Antragstellern insbesondere hinsichtlich der Grundfläche, der absoluten Höhe und Geschosszahl des genehmigten Baukörpers gerügt wird, bietet - allein - das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

  • VG Schleswig, 25.07.2019 - 2 B 33/19

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Verstoß gegen das

    Auch der Umstand, dass das genehmigte Vorhaben der Beigeladenen von der Grundfläche, der Geschossfläche und der Firsthöhe erheblich größer ausfallen wird als das auf dem Grundstück der Antragstellerin befindliche Gebäude, begründet keinen Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch (OVG Schleswig, Beschl. vom 15.01.2013 - 1 MB 46/12 -, Beschluss vom 25.10.2012 - 1 MB 38/12 -).

    Bei diesen Kriterien handelt es sich aber nach allgemeiner Auffassung der Verwaltungsgerichte um solche, die nur im überplanten Gebiet und auch nur dann bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens der Gemeinde Drittschutz vermitteln können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

    Bei Abweichungen vom "einfügsamen" Maß der Nutzung, wie dies von der Antragstellerin hinsichtlich der überbaubaren Grundfläche, der Geschossigkeit und der absoluten Höhe des genehmigten Baukörpers gerügt wird, bietet - allein - das drittschützende Rücksichtnahmegebot ausreichenden Schutz (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2012, - 1 MB 38/12 -).

  • VG Schleswig, 01.09.2021 - 2 B 41/21

    Baugenehmigung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 14.03.2024 - 2 B 6/24

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

  • VG Schleswig, 23.06.2022 - 2 B 26/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Schleswig, 08.05.2014 - 8 A 197/12

    Nachbarklage gegen Anlagen auf Grundstücksgrenze

  • VG Schleswig, 22.12.2017 - 8 B 187/17

    Nachbarschutz gegen Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • VG Schleswig, 08.07.2020 - 2 B 28/20

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Schleswig, 27.09.2018 - 8 B 74/18

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Bebauung eines Grundstücks mit einem

  • VG Schleswig, 25.10.2016 - 2 B 88/16

    Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Alten- und

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2013 - 1 LA 57/12

    Klagabweisung gegen Westumfahrung Pinneberg rechtskräftig

  • VG Schleswig, 23.06.2022 - 8 B 31/22
  • VG Hannover, 22.04.2021 - 4 A 3809/20

    Einfügen; Gebietserhaltungsanspruch; Gemeinschaftseigentum; Geschlossene

  • VG Schleswig, 16.06.2014 - 8 A 39/13

    Abstandsflächenrechtliche Privilegierung einer Außentreppe - Anforderungen an

  • VG Schleswig, 21.07.2016 - 2 A 82/15

    Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • VG Schleswig, 04.01.2022 - 2 B 53/21

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines Nachbarn gegen Baugenehmigung in

  • VG Hannover, 21.02.2020 - 4 B 5673/19

    Einstweiliger Rechtsschutz; Erschließung; gebietsübergreifender Nachbarschutz;

  • VG Schleswig, 02.05.2019 - 2 B 21/19

    Antrag eines Nachbarn auf Baustillegung im Eilrechtschutzverfahren;

  • VG Schleswig, 16.06.2021 - 2 B 26/21

    Baugenehmigung (Nachbarklage) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

  • VG Schleswig, 10.06.2022 - 2 B 18/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

  • VG Schleswig, 11.01.2017 - 2 B 2/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Errichtung eines Einfamilienhauses

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2014 - 1 MB 18/14

    Bedrängende oder erdrückende Wirkung eines niedrigeren Bauvorhabens als das Haus

  • VG Schleswig, 10.06.2022 - 2 B 22/22

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

  • VG Schleswig, 17.03.2020 - 2 B 9/20

    Bauaufsichtliches Einschreiten - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Schleswig, 13.09.2018 - 2 B 29/18

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Antrag auf Anordnung der

  • VG Hannover, 05.12.2022 - 4 B 3652/22

    6-Meter-Regel; Giebel; Grenzabstand; Zwerchhaus

  • VG Schleswig, 02.06.2022 - 2 B 15/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

  • VG Schleswig, 14.09.2016 - 2 B 80/16

    (Keine) Nachbarrechtsverletzung bei Befreiung von angeblich nach dem

  • VG Schleswig, 05.03.2021 - 2 B 4/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bauvorbescheid

  • VG Schleswig, 02.12.2022 - 2 B 54/22

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

  • VG Schleswig, 02.12.2022 - 2 B 53/22

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

  • VG Schleswig, 17.02.2021 - 8 B 1/21

    Baugenehmigung

  • VG Schleswig, 30.03.2020 - 2 B 13/20

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Schleswig, 26.02.2021 - 8 B 2/21

    Baugenehmigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht